Anlässlich des 85. Jahrestages des Überfalls auf Polen fordert die polnische Regierung Entschädigungen von Deutschland. Wir haben die Bundesregierung gefragt, wie ihre Haltung dazu ist.
Auszug aus meiner Kleinen Anfrage:
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Bestehen aus Sicht der Bundesregierung noch völkerrechtliche Verpflichtungen oder rechtliche Verpflichtungen anderer Art zur Leistung von Reparationen oder persönlichen Entschädigungszahlungen an Polen bzw. polnische Staatsbürger?
a) Falls ja, worauf stützen sich diese?
b) Falls nein, durch welche völkerrechtlichen Verträge und Leistungen sind diese gegebenenfalls erfüllt worden?
Die Reparationsfrage ist abgeschlossen. Gemäß dem Potsdamer Abkommen von 1945 wurden die Reparationsansprüche Polens aus dem sowjetischen Anteil bedient. Die Sowjetunion und Polen haben im Jahr 1953 auf weitere Reparationsleistungen verzichtet und Polen hat die Wirksamkeit des Verzichts später mehrfach bestätigt. Dieser Verzicht war die Grundlage für weitere Schritte der Normalisierung und Aussöhnung.
Persönliche Entschädigungszahlungen werden an alle Berechtigten, das heißt alle Verfolgten nach § 1
Bundesentschädigungsgesetz, gezahlt, auch an diejenigen, die auf dem heutigen Staatsgebiet Polens verfolgt wurden oder heute dort leben, wenn sie aus Gründen der Rasse, des Glaubens oder der Weltanschauung durch nationalsozialistische Gewaltmaßnahmen verfolgt wurden. Mit Blick auf
darüber hinausgehende persönliche Entschädigungszahlungen ist die Frage zu verneinen.
Zur kleinen Anfrage: https://dserver.bundestag.de/btd/20/125/2012567.pdf
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