Berlin, 10. Juli 2024. Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass die Regelungen über die Höhe des BAföG im Jahr 2021 gegen das Grundgesetz verstoßen, weil die geringe Förderhöhe „die Gewährleistung eines ausbildungsbezogenen Existenzminimums“ verfehle.
Hierzu erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Götz Frömming:
„Das BAföG-Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts ist für die Bundesregierung eine Niederlage mit Ansage. Das Urteil bezieht sich zwar auf das Jahr 2021, jedoch hat die Ampel-Koalition während ihrer Amtszeit keine strukturelle Reform umgesetzt. Die strukturellen Defizite in den Regelungen und der Förderhöhe sind geblieben. Wäre die Ampelregierung unseren Vorschlägen gefolgt, dann hätte sie sich diese Blamage vor Gericht erspart. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes steht zwar noch aus, aber es wird voraussichtlich ähnlich ausfallen.
Die Parteien links der Mitte haben sich von der eigentlichen Idee des BAföGs als Sozialleistung verabschiedet und wollen es zu einem elternunabhängigen Einkommen für alle Studenten machen. Das ist nicht nur verfassungsrechtlich problematisch, sondern auch sozial ungerecht. Ein ,BAföG für alle‘ hilft aus Sicht der AfD-Bundestagsfraktion am Ende niemandem: Für die einen ist es zu wenig, die anderen brauchen es gar nicht, weil sie zum Beispiel von ihren Eltern unterstützt werden können.“
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