Berlin, 16. August 2024. Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine unter Federführung des Abgeordneten Götz Frömming erstellte Kleine Anfrage der AfD-Fraktion geht hervor, dass die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) 52.789,52 Euro für eine Videoserie ausgab, in der das Video mit dem Titel „2006 – ein Sommermärchen für den Nationalismus?“ nicht den Qualitätsanforderungen der politischen Bildung entspricht. Die BpB sah sich aufgrund öffentlicher Kritik gezwungen, die gesamte Videoreihe zurückzuziehen und zu überprüfen. Hierzu teilt der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion und Kuratoriumsmitglied der Bundeszentrale für politische Bildung, Götz Frömming, mit:
„Man muss sich das einmal vorstellen: Die Bundeszentrale für politische Bildung gibt über 50.000 Euro aus, um in einer Videoreihe den deutschen Fußball und das Sommermärchen von 2006 in die rechte Ecke zu stellen. Es ist gut, dass dieses Video und der eigene erstellte Kanal ‚Politik raus aus den Stadien‘ nun gelöscht beziehungsweise deaktiviert wurde. Wir begrüßen es auch ausdrücklich, dass die Bundesregierung in ihrer Antwort auf unsere Kleine Anfrage einräumt, dass dieses Video nicht den ‚Qualitätsansprüchen‘ der Bundeszentrale entsprach und auch die weiteren acht schon veröffentlichten Videos dieser Reihe nun einer Prüfung unterzogen werden. Allerdings hätte diese Prüfung vor der Veröffentlichung erfolgen müssen. Auch das Video zur WM von 2006 kursiert weiterhin im Netz. Eine nachträgliche Prüfung ist eine Farce.
Es stellt sich die Frage, warum die mit viel Steuergeld von einer Tochterfirma von Radio Bremen produzierten Videos nicht bei der Abnahme des Produkts geprüft worden sind. Die Bundeszentrale für politische Bildung kann mit den sozialen Medien offenbar nicht richtig umgehen und verfügt über kein geeignetes Prüf- und Prozessmanagement. Wir sehen hier auch ein ganz klares Führungsversagen der derzeitigen Leitung, der es offenbar immer noch nicht gelungen ist, die BpB für die Herausforderungen der neuen Medien zu ertüchtigen und gleichzeitig nicht gegen das Neutralitätsgebot, welches die Arbeitsgrundlage der BpB ist, zu verstoßen.“
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