Berlin, 21. September 2022. Heute wurde im Bildungsausschuss mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP das 28. BAföG-Änderungsgesetz beschlossen. Die Bundesregierung soll ermächtigt werden, „im Falle einer bundesweiten Notlage, die den Arbeitsmarkt für ausbildungsbegleitende Nebentätigkeiten in erheblichem Ausmaß beeinträchtigt, das BAföG vorübergehend für einen Personenkreis zu öffnen, der normalerweise vom BAföG-Bezug ausgeschlossen ist.“
Hierzu erklärt der Bildungspolitiker und Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Götz Frömming:
„Die Bundesregierung will das BAföG als Nothilfe zweckentfremden, indem sie sich einen neuen Notstandsparagraphen schafft. Die beste Krisenvorbeugung ist aber der Verzicht auf weitere Lockdowns. Deshalb fordern wir, den Gesetzentwurf zurückzuziehen. Diesem Ermächtigungsgesetz wird die AfD-Fraktion nicht zustimmen.
Vollkommen zu Recht haben die Sachverständigen und der Bundesrechnungshof auf die handwerklichen Mängel und die damit einhergehenden verfassungsrechtlichen Bedenken hingewiesen. Es bleibt vollkommen unklar, wie damit im Ernstfall in Not geratenen Studenten rechtzeitig geholfen werden könnte. Dafür gibt es andere und bessere Möglichkeiten als eine Instrumentalisierung des BAföGs. Wir befürchten einen weiteren Schritt zur Aufweichung und letztlich Abschaffung des BAföGs als bewährtes Instrument der Ausbildungsförderung.“
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