Das Versammlungsrecht ist ein Grundsatz unserer demokratischen Verfassung:
Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung und ohne Erlaubnis zu versammeln. (Art. 8 GG). Dieses Grundrecht geht auf die Erfahrungen zu Beginn des 19. Jahrhunderts zurück. Es war die Zeit der Karlsbader Beschlüsse, der „Demagogenverfolgung“ und Zensur missliebiger Meinungen. In der Paulskirchenverfassung wurde daher das Versammlungsrecht ausdrücklich festgeschrieben. 1949 griffen die Väter und Mütter des Grundgesetzes diesen Artikel wieder auf. In beiden deutschen Diktaturen war dieses Grundrecht,
das mit dem Recht zur freien Meinungsäußerung korrespondiert, ausgesetzt - sowohl in der NS- als auch in der SED-Diktatur.
Das Demonstrationsrecht ist eben auch ein Minderheitenrecht. Jeder darf seine Meinung öffentlich äußern, auch wenn es der Mehrheit nicht passt. Das ist gelebte Demokratie!
Teile der Medien und des linken politischen Spektrums scheinen dies vergessen zu haben. Zumindest wenn es um Demonstrationen geht, die ihnen nicht in den Kram passen. Denn bei der sogenannten Black-Live-Matters-Demonstration hielten sich die gleichen Akteure mit Kritik auffallend zurück. Da ließ das vermeintlich hehre Ziel die Risiken einer möglichen Verbreitung des Virus offenbar geringer erscheinen.
Wie nennt man das? Messen mit zweierlei Maß, wenn nicht gar Heuchelei oder Bigotterie.
Quelle: welt.de
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