Deren Einreise bleibt verboten, jene für Erntehelfer nicht.
Ich habe mit Schreiben vom 7.5.20 Bundesminister Seehofer auf diese besondere Problematik hingewiesen, wonach Au-pairs derzeit ebenfalls von der Einreisesperre betroffen sind. Anscheinend wurde beim übereilten Verfassen der Corona-Bestimmungen übersehen, dass gerade Familien mit Kindern durch viele Maßnahmen beeinträchtigt sind. Durch die verordnete Schließung von Kindertagesstätten stehen viele berufstätige Eltern vor schier unüberwindlichen Herausforderungen. Gerade hier sind Au-pairs eine unverzichtbare Hilfe, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sicherzustellen.
Au-pairs kommen zu uns, um Deutsch zu lernen und neue Erfahrungen zu machen. Sie sind aber auch eine tragende Säule bei der Kinderbetreuung, da sowohl im ländlichen Raum, als auch in Städten, keine ausreichende Kinderbetreuung angeboten wird.
Rückzug auf die Wohnsitzklausel
Derzeit dürfen nur solche Au-pairs nach Deutschland einreisen, welche bereits einen, meist zweiten, Wohnsitz im Bundesgebiet genommen haben. Für neue, dringend benötigte Betreuungskräfte gilt derzeit ein Einreiseverbot. Kein Einreiseverbot hingegen existiert für jene Kräfte, welche Spargel stechen oder Erdbeeren pflücken.
Müssen wir uns fragen, ob Kinder weniger wichtig sind als Obst und Gemüse?
Die Antwort des Herrn Bundesminister Seehofer war mehr als unbefriedigend. Er verweist auf geltende Gesetze, welche man andererseits jedoch im Vernehmen mit den Partnerländern in Sachen Erntehelfer schnell zu ändern wusste. Die Landwirtschaftslobby hat sich durchgesetzt, doch Kinder und Familien hingegen scheinen derzeit keine Lobby zu haben. Selbst das Familienministerium hat sich in dieser Sache nicht starkgemacht.
Quelle:
Die „Gütegemeinschaft au pair“ schlägt Alarm und bringt die Problematik detailliert auf den Punkt.
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