Die Zahl der Organspender in Deutschland zu erhöhen, ist ein Anliegen, das ich teile. In der heutigen Debatte standen zwei konkurrierende Gesetzentwürfe neben einem Antrag der AfD. Der erste Gesetzentwurf (Widerspruchslösung) sieht vor, dass prinzipiell jeder zum Organspender werden kann, der zu Lebzeiten keinen Widerspruch eingelegt hat. Der zweite Gesetzentwurf (Zustimmungslösung) ist hingegen sehr nah an der jetzigen gesetzlichen Regelung, schlägt aber verschiedene organisatorische Maßnahmen zur Erhöhung der Spendenbereitschaft vor. Der Antrag der AfD setzt auf eine Erhöhung der Spendenbereitschaft durch bessere Aufklärung, Kommunikation und Organisation (Vertrauenslösung).
Die Erfahrungen in Spanien und Dänemark zeigen, dass in der Praxis die Widerspruchslösung keine Rolle spielt. Organisation und Kommunikation sind offenbar die Schlüssel zum Erfolg (vgl. aerztezeitung.de). Die beiden vorliegenden Gesetzentwürfe werden dem nicht gerecht und führen in eine ethische Sackgasse.
Selbst wenn ich persönlich für mich eine Organspende in Verbindung mit einer Widerspruchslösung befürworte, kann ich diese Entscheidung nicht auf Dritte übertragen. Das Recht des Individuums, über sich selbst und seinen Körper zu bestimmen, ist elementarer Bestandteil der Würde des Menschen, die unter einem besonderen Schutz des Grundgesetzes steht. Schweigen kann nicht als Zustimmung gelten. Ich kann deshalb der Widerspruchslösung nicht zustimmen.
Erklärung nach §31 GO des Abgeordneten Dr. Götz Frömming (Fraktion der AfD) zu der Abstimmung über die Drucksache 19/11096; Drucksache 19/11087; Drucksache 19/16214; der Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 16. Januar 2020
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