Berlin, 14. Oktober 2022. Die polnische Regierung hat für über 50.000 deutschstämmige Kinder den muttersprachlichen Unterricht stark gekürzt. Seit September erhalten sie statt drei nur noch eine Wochenstunde Deutschunterricht. Aus Sicht Polens ist Deutschland seinen Verpflichtungen gegenüber den in Deutschland lebenden Kindern polnischer Herkunft nicht nachgekommen. Im Nachbarschaftsvertrag von 1991 (VNfZ) haben sich Deutschland und Polen wechselseitig verpflichtet, den muttersprachlichen Unterricht zu gewährleisten, sowie „die ethnische, kulturelle, sprachliche und religiöse Identität […] auf ihrem Hoheitsgebiet [zu] schützen“ und zu fördern (Vergleich Artikel 21 VNfZ).
Hierzu erklärt der schulpolitische Sprecher und Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Götz Frömming:
„Der Konflikt zwischen den Regierungen Deutschlands und Polens darf nicht auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden. Beide Seiten müssen zügig eine Lösung auf Grundlage des Nachbarschaftsvertrages finden. Um den Sprachunterricht für die deutschen Kinder trotz des Konflikts im vollen Umfang zu gewährleisten, muss die Bundesregierung jetzt einspringen und eine finanzielle Überbrückungshilfe leisten, bis eine Lösung mit den Ländern und der polnischen Seite gefunden ist. Die AfD-Fraktion hat dieses Thema bereits in die laufenden Haushaltsberatungen eingebracht und wird es weiterhin parlamentarisch begleiten.“
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